Erpro­bungs­raum Förderung

Finan­zi­elle Förde­rung der Erprobungsräume 

Erpro­bungs­räume richten Ihre Arbeit entlang der sieben Kenn­zei­chen aus und sind durch die Steue­rungs­gruppe aner­kannt. Eine finan­zi­elle Förde­rung ist damit nicht selbst­ver­ständ­lich verbunden.

Ganz im Gegen­teil, für den Lern­pro­zess ist es beson­ders span­nend von neuen Gemein­de­formen zu lernen die ohne kirch­liche finan­zi­elle Förde­rungen auskommen oder sich nach einer Start­för­de­rung davon unab­hängig machen konnten.

Gleich­wohl setzt die Evan­ge­li­sche Kirche Mittel­deutsch­land viel Hoff­nung in die Erpro­bungs­räume und stellt eine Umfang­reiche und lang­fris­tige Start- oder Projekt­för­de­rung zur Verfügung. 

für jede Erprobungslage

Vier Förder­pro­gramme

Kleine Förde­rung

  • Neinma­lige Förderung
  • Nbis maximal 15.000 €
  • Nkeine klas­si­sche Kirchbauförderung
  • NAntrags­be­rech­tigt sind aner­kannte Erpro­bungs­räume (kombi­nierter Antrag einer Erpro­bungs­raum-Aner­ken­nung und finan­zi­ellen Förde­rung möglich)

Down­loads

Große Förde­rung

  • NFörde­rung bis zu 8 Jahren
  • Nmaximal 50% der förder­fä­higen Projekt­kosten können über­nommen werden
  • Nkeine klas­si­sche Kirchbauförderung
  • NAntrags­be­rech­tigt sind aner­kannte Erpro­bungs­räume (kombi­nierter Antrag einer Erpro­bungs­raum-Aner­ken­nung und finan­zi­ellen Förde­rung möglich)
  • NBedin­gung: Erfül­lung der 7 Kriterien

Down­loads

Entwick­lungs­för­de­rung

  • NFörde­rung für Super­vi­sion, Team­coa­ching, Fort- oder Weiter­bil­dung des Teams oder einzelner Mitarbeitenden.
  • Nbis zu 90% der förder­fä­higen Kosten können über­nommen werden
  • NAntrags­be­rech­tigt: Erpro­bungs­räume und inno­va­tive Projekte

Down­loads

Neue Förde­rung für Netzwerkpartner

In Planung.

Ziel ist es Projekte und Initia­tiven mit guten inno­va­tiven Ideen früh­zeitig finan­ziell zu unter­stützen, auch wenn sie (noch) nicht die Krite­rien eines Erpro­bungs­raums erfüllen.

FAQs

Welche Verpflich­tungen gehen mit einer Erpro­bungs­raum­för­de­rung einher? 
K
L

Die Teil­nahme an den verschie­denen Formaten landes­kirch­li­cher Beglei­tung ist verbind­lich. (Reso­nanz­räume vor Ort und Lerngemeinschaften)

Zudem gehört ein jähr­li­cher Sach- und Finanz­be­richt sowie das Ausfüllen der Evalua­ti­ons­fra­ge­bögen zu den Verpflich­tungen eines finan­ziell geför­derten Erprobungsraumes

Ist eine finan­zi­elle Förde­rung an die Anmer­kung als Erpro­bungs­raum geknüpft?
K
L

Nein. Die Aner­ken­nung als Erpro­bungs­raum ist unab­hängig von einer finan­zi­ellen Förde­rung. Erpro­bungs­räume können einen Antrag auf eine kleine oder große finan­zi­elle Förde­rung stellen.

Verliert man nach Auslaufen der finan­zi­ellen Förde­rung den Erprobungsraum-Status?
K
L

Nein, da die Aner­ken­nung als Erpro­bungs­raum unab­hängig einer finan­zi­ellen Förde­rung verstanden wird, bleibt man auch nach dem Auslaufen einer finan­zi­ellen Förde­rung weiterhin Erpro­bungs­raum. Natür­lich nur, wenn die Projekt­ver­ant­wort­li­chen das auch möchten.

Wann kann ich einen Antrag stellen?
K
L

Anträge können jeder­zeit einge­reicht werden.

Wie hoch ist die maxi­male Förderung? 
K
L

Erpro­bungs­räume können mit maximal 25.000 Euro pro Jahr für längs­tens 8 Jahre geför­dert werden.

Wird die kleine Förde­rung bean­tragt, liegt die maxi­male Förde­rung bei einmalig 15.000 Euro.

Muss das Geld zurück­ge­zahlt werden, wenn die Idee nicht funktioniert? 
K
L

Folgt in Kürze

Was, wenn ich in einem Jahr weniger Förde­rung benö­tige als geplant?
K
L

Folgt in Kürze

Was bedeutet es, dass maximal 50% der Förder­fä­higen Projekt­kosten über­nommen werden?
K
L

Es werden bis zu 25.000 € jähr­lich aus dem Fonds Erpro­bungs­räume zuge­standen. Diese Mittel umfassen höchs­tens bis zu 50 % der Gesamt­kosten des Projektes.

Wer kann einen Antrag auf finan­zi­elle Förde­rung stellen ?
K
L

Antrag­steller können Kirchen­ge­meinden, Kirchen­kreise, Vereine oder Initia­tiv­gruppen sein.

Was sind die 7 Kriterien?
K
L

Folgt in Kürze

Kann man eine finan­zi­elle Förde­rung erhalten ohne Erpro­bungs­raum zu sein?
K
L

Nein. Es ist möglich einen Antrag auf Aner­ken­nung als Erpro­bungs­raum kombi­niert mit einem Antrag auf finan­zi­elle Förde­rung zu stellen.

Die Entwick­lungs­för­de­rung steht auch Projekten und Initia­tiven zu, die noch kein Erpro­bungs­raum sind, sich aber inhalt­lich auf den Weg Rich­tung Erpro­bung begeben.