Erprobungsraum Förderung
Finanzielle Förderung der Erprobungsräume
Erprobungsräume richten Ihre Arbeit entlang der sieben Kennzeichen aus und sind durch die Steuerungsgruppe anerkannt. Eine finanzielle Förderung ist damit nicht selbstverständlich verbunden.
Ganz im Gegenteil, für den Lernprozess ist es besonders spannend von neuen Gemeindeformen zu lernen die ohne kirchliche finanzielle Förderungen auskommen oder sich nach einer Startförderung davon unabhängig machen konnten.
Gleichwohl setzt die Evangelische Kirche Mitteldeutschland viel Hoffnung in die Erprobungsräume und stellt eine Umfangreiche und langfristige Start- oder Projektförderung zur Verfügung.
für jede Erprobungslage
Vier Förderprogramme
Kleine Förderung
- Neinmalige Förderung
- Nbis maximal 15.000 €
- Nkeine klassische Kirchbauförderung
- NAntragsberechtigt sind anerkannte Erprobungsräume (kombinierter Antrag einer Erprobungsraum-Anerkennung und finanziellen Förderung möglich)
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Große Förderung
- NFörderung bis zu 8 Jahren
- Nmaximal 50% der förderfähigen Projektkosten können übernommen werden
- Nkeine klassische Kirchbauförderung
- NAntragsberechtigt sind anerkannte Erprobungsräume (kombinierter Antrag einer Erprobungsraum-Anerkennung und finanziellen Förderung möglich)
- NBedingung: Erfüllung der 7 Kriterien
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Entwicklungsförderung
- NFörderung für Supervision, Teamcoaching, Fort- oder Weiterbildung des Teams oder einzelner Mitarbeitenden.
- Nbis zu 90% der förderfähigen Kosten können übernommen werden
- NAntragsberechtigt: Erprobungsräume und innovative Projekte
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Neue Förderung für Netzwerkpartner
In Planung.
Ziel ist es Projekte und Initiativen mit guten innovativen Ideen frühzeitig finanziell zu unterstützen, auch wenn sie (noch) nicht die Kriterien eines Erprobungsraums erfüllen.
FAQs
Welche Verpflichtungen gehen mit einer Erprobungsraumförderung einher?
Die Teilnahme an den verschiedenen Formaten landeskirchlicher Begleitung ist verbindlich. (Resonanzräume vor Ort und Lerngemeinschaften)
Zudem gehört ein jährlicher Sach- und Finanzbericht sowie das Ausfüllen der Evaluationsfragebögen zu den Verpflichtungen eines finanziell geförderten Erprobungsraumes
Ist eine finanzielle Förderung an die Anmerkung als Erprobungsraum geknüpft?
Nein. Die Anerkennung als Erprobungsraum ist unabhängig von einer finanziellen Förderung. Erprobungsräume können einen Antrag auf eine kleine oder große finanzielle Förderung stellen.
Verliert man nach Auslaufen der finanziellen Förderung den Erprobungsraum-Status?
Nein, da die Anerkennung als Erprobungsraum unabhängig einer finanziellen Förderung verstanden wird, bleibt man auch nach dem Auslaufen einer finanziellen Förderung weiterhin Erprobungsraum. Natürlich nur, wenn die Projektverantwortlichen das auch möchten.
Wann kann ich einen Antrag stellen?
Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Wie hoch ist die maximale Förderung?
Erprobungsräume können mit maximal 25.000 Euro pro Jahr für längstens 8 Jahre gefördert werden.
Wird die kleine Förderung beantragt, liegt die maximale Förderung bei einmalig 15.000 Euro.
Muss das Geld zurückgezahlt werden, wenn die Idee nicht funktioniert?
Folgt in Kürze
Was, wenn ich in einem Jahr weniger Förderung benötige als geplant?
Folgt in Kürze
Was bedeutet es, dass maximal 50% der Förderfähigen Projektkosten übernommen werden?
Es werden bis zu 25.000 € jährlich aus dem Fonds Erprobungsräume zugestanden. Diese Mittel umfassen höchstens bis zu 50 % der Gesamtkosten des Projektes.
Wer kann einen Antrag auf finanzielle Förderung stellen ?
Antragsteller können Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Vereine oder Initiativgruppen sein.
Was sind die 7 Kriterien?
Folgt in Kürze
Kann man eine finanzielle Förderung erhalten ohne Erprobungsraum zu sein?
Nein. Es ist möglich einen Antrag auf Anerkennung als Erprobungsraum kombiniert mit einem Antrag auf finanzielle Förderung zu stellen.
Die Entwicklungsförderung steht auch Projekten und Initiativen zu, die noch kein Erprobungsraum sind, sich aber inhaltlich auf den Weg Richtung Erprobung begeben.