Entwicklungs-Förderung
Erproben braucht Reflexion
… und das lassen wir uns als Evangelische Kirche Mitteldeutschland ganz schön was kosten!
Das neue Förderprogramm für die Bereiche Entwicklungsberatung, Fort‑, und Weiterbildung soll Mut machen sich in der eigenen Gründung Hilfe und Unterstützung von außen zu holen.
In den ersten Jahren der Erprobungsräume hat die Steuerungsgruppe erkannt, dass trotz der finanziellen Förderung, häufig die Zeit oder auch das Geld für professionelle Entwicklungsberatung nicht zu reichen schien. Da ein Blick von außen, ein Coaching oder eine Supervision, aber manchmal ganz entscheidend „einen Knoten“ lösen kann, möchte die Steuerungsgruppe diesen Bereich besonders stärken.
Das Besondere ist, die Vergabeordnung für die Bereiche Entwicklungsberatung, Fort- und Weiterbildung gilt nicht nur für bestehende anerkannte Erprobungsraume, sondern auch für alle anderen Personen die sich mit innovativen Ideen für ihre Region auf den Weg machen möchten.
Es können bis zu 90 % der förderfähigen Kosten, entsprechend der Vergabeordnung, für den Bereich Entwicklungsberatung refinanziert werden. Dazu zählt unter anderem die systemische Beratung in Form von (Gemeinde-)Beratung, Supervision, Mediation oder die Fachberatung in Form von Einzelfallberatung, Kursen und Workshops. Ebenso können Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Vorbereitung und Entwicklung von Erprobungsräumen gefördert werden.
Antrag & Downloads
Das Antragsformular kann auf der Webseite der Erprobungsräume abgerufen werden. Der ausgefüllte Antrag sollte in der Regel bis zu 6 Wochen vor der Maßnahme dem Team Erprobungsräume im Landeskirchenamt vorliegen.
Das Team der Erprobungsräume unterstützt gerne bei der Suche nach einer geeigneten Person für die Beratung und hilft passende Unterstützungsformate zu finden. Natürlich steht es jedem frei, selbst nach geeigneten Beratungspersonen zu suchen.
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