Erpro­bungs­raum werden

Ihr habt …

1

… eine Idee?

Ihr habt eine Idee wie Kirche in eurer Region den Menschen dienen kann?

2

… ein Herz fürs Evangelium?

Ihr habt es auf dem Herzen das Evan­ge­lium mit Kirchen­fernen zu teilen?

3

… Lust Kirche neu zu gestalten?

Ihr geht gerne neue Wege und habt Lust Kirche viel­fäl­tiger zu gestalten?

Dann freuen wir uns, euch kennen­zu­lernen und euch in euren Ideen zu unterstützen!

talking people sitting beside table

Ideen­schmiede

Sich als Erpro­bungs­raum auf den Weg zu machen, braucht mehr als einen Gemein­de­kir­chen­rats-Beschluss. Meist stecken viele Stunden des Bera­tens, des krea­tiven Über­le­gens und des Hörens auf die Menschen, welche man errei­chen möchte, im Hinter­grund eines Antrages auf Aner­ken­nung eines
Erpro­bungs­raumes.

In diesem Prozess könnt ihr uns gerne bereits mit einbeziehen.

Wir beraten Kirchen­kreise, Gemeinden oder Initia­tiv­gruppen, die bei ihrer Ideen­fin­dung und Konkre­ti­sie­rung, um einen Erpro­bungs­raum an den Start zu bringen, Hilfe benötigen.

Mit einer konkreten Idee bewerben

Ihr habt bereits als Team eine konkrete Idee entwi­ckelt? Dann ist eine
Bewer­bung im Netz­werk Erpro­bungs­räume jeder­zeit möglich.

Nach Eingang eines voll­stän­digen Antrags entscheidet die Steue­rungs­gruppe über die Aner­ken­nung als Erpro­bungs­raum und gege­be­nen­falls über eine finan­zi­elle Förderung.

Seit Januar 2021 gelten neue Richt­li­nien für die Bean­tra­gung und Aner­ken­nung von Erpro­bungs­räumen der EKM (Link zum Artikel).

Down­loads

Ordnung der Erprobungsräume

    Förder­richt­li­nien Erprobungsräume

    Antrags­for­mular Erprobungsraum

    Vorlage Finan­zie­rungs­plan

      Verga­be­ord­nung Entwick­lungs­be­ra­tung, Fort- und Weiterbildung

      Antrags­for­mular Entwicklungsförderung

      Das Wich­tigste im Überblick

      Antrag­steller

      Antrag­steller können Kirchen­ge­meinden, Kirchen­kreise, Vereine oder Initia­tiv­gruppen sein.

      Antrags­zeit­raum

      Anträge können jeder­zeit einge­reicht werden (siehe entspre­chendes Antragsformular).

      Krite­rien der Anerkennung

      Die sieben Krite­rien der Erpro­bungs­räume sind weiterhin wich­tigstes Krite­rium für die Aner­ken­nung als Erprobungsraum.

      Lauf­zeit

      Als Lauf­zeit können bis zu acht Jahren bean­tragt werden.

      Finan­zi­elles

      Es werden bis zu 25.000 € jähr­lich aus dem Fonds Erpro­bungs­räume zuge­standen. Diese Mittel umfassen höchs­tens bis zu 50 % der Gesamt­kosten des Projektes.

      Verlän­ge­rung Förderzeitraum

      Bisher aner­kannte Erpro­bungs­räume können auf Antrag auf insge­samt acht Jahre Förder­zeit­raum verlän­gert werden.

      Kleine Erpro­bungs­räume

      „Kleine Erpro­bungs­räume“ müssen mindes­tens vier Krite­rien erfüllen. Sie können wie bisher maximal mit einer Einmal­zah­lung von bis zu 15.000 € rechnen.

      Voraus­set­zung für finan­zi­elle Förderung

      Eine rein finan­zi­elle Förde­rung ist ausge­schlossen. Aner­kannte Erpro­bungs­räume bringen sich im Netz­werk Erpro­bungs­räume aktiv mit ein und werden fach­lich begleitet.

      Weitere Voraus­set­zung

      Die Teil­nahme an den verschie­denen Formaten landes­kirch­li­cher Beglei­tung ist verbindlich.

      Förde­rung von inno­va­tiven Arbeits­be­rei­chen bestehender Kirchengemeinden

      Seit 2021 können auch inno­va­tive Arbeits­be­reiche von Kirchen­ge­meinden, die sich an den sieben Krite­rien orien­tieren, aner­kannt und geför­dert werden. Hierbei sollte mit dem jewei­ligen Projekt aller­dings noch nicht begonnen worden sein.

      „Was man will, muss man ganz wollen, halb ist gleich nichts!“

      Johann Hinrich Wichern (1808 – 1881), deut­scher Theo­loge, Sozi­al­päd­agoge, Gründer der Inneren Mission der Evan­ge­li­schen Kirche, des Rauhen Hauses in Hamburg und Gefängnisreformer